Welche Kosten kommen auf die Hersteller zu?

FAQ

Die Abgabenhöhe berechnet sich anhand der in einem Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Masse an Einwegkunststoffprodukten multipliziert mit dem in der Einwegkunststofffondsverordnung festgelegten Abgabesatz. Die Abgabe wird durch das Umweltbundesamt per individuellem Abgabebescheid gegenüber dem Hersteller festgelegt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffabgabe

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2313

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