Was muss ich als Hersteller nun tun?

FAQ

Zunächst müssen sich die Hersteller der genannten Produkte bis spätestens 31. Dezember 2024 registrieren. Die Registrierung erfolgt elektronisch beim Umweltbundesamt über die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID. Danach müssen die Hersteller bis zum 15. Mai eines jeden Jahres über DIVID ihre Mengenmeldung machen, also erstmals bis zum 15. Mai 2025. Das Register ist öffentlich zugänglich.

www.einwegkunststofffonds.de

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffabgabe

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2314

Wege zum Dialog

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