Müssen Kinder mit im Haushalt leben, um berücksichtigt zu werden?

FAQ

Entscheidend für die Frage der Berücksichtigung ist der Kindergeldbescheid. Das Kindergeld wird nach Paragraf 64 EStG dem Berechtigten ausgezahlt, der das minderjährige Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Bei mehreren Haushalten im Wechselmodell bestimmen die Eltern gemeinsam, welchem Haushalt das Kind und damit das Kindergeld zugeordnet wird. Die Förderung richtet sich nach dieser Zuordnung.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Anrechnung von Kindern

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2491

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