Bekomme ich die Förderung auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft?

FAQ

Die Förderung hängt nicht von der Staatsbürgerschaft, sondern vom Hauptwohnsitz in Deutschland ab. Auch ausländische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Deutschland können die Förderung beantragen, so lange die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, also unter anderem die aktuellsten zwei Einkommenssteuerbescheide vorgelegt werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Berechnung von Haushaltseinkommen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2497

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