Bekommt man die Förderung auch dann, wenn Erwachsene wirtschaftlich unabhängig voneinander sind, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft?
FAQWenn mehrere Erwachsene in einer WG leben und wirtschaftlich unabhängig voneinander sind, gilt:
- Jede Person kann für sich selbst einen Antrag stellen,
- sofern das Fahrzeug auf ihren Namen zugelassen ist und
- die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Die Einkommen der anderen Mitbewohner werden nicht berücksichtigt, wenn keine Partnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft besteht. Hierzu muss durch eine Eigenerklärung glaubhaft gemacht werden, dass dauerhaft getrennt gewirtschaftet wird.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Haushalt
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