Zählen auch Elterngeld/ BAföG/ Grundsicherung/ Einnahmen SGB II/ Einnahmen aus Minijob zu den Einkommensarten?
FAQEntscheidend für die Förderung ist das "zu versteuernde Einkommen", das im Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes ausgewiesen ist.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Berechnung von Haushaltseinkommen
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