Wie wird geprüft, dass jemand in eheähnlicher Gemeinschaft lebt?
FAQBei zwei volljährigen Personen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, die nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, wird das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft vermutet, sofern nicht durch Eigenerklärung glaubhaft gemacht wird, dass dauerhaft getrennt gewirtschaftet wird.
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Haushalt
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