Wie wird geprüft, dass jemand in eheähnlicher Gemeinschaft lebt?

FAQ

Bei zwei volljährigen Personen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, die nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, wird das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft vermutet, sofern nicht durch Eigenerklärung glaubhaft gemacht wird, dass dauerhaft getrennt gewirtschaftet wird.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Haushalt

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2519

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.