Können die elektronischen Begleitscheine auch bereits vor der Übergabe des Abfalls an den Beförderer zum Beispiel vom Entsorger vorausgefüllt werden?

FAQ

Ja, es ist durchaus möglich und zulässig, dass beispielsweise der Entsorger den Begleitschein bereits für den Erzeuger vorbereitet und mit den entsprechenden Daten (auch der Angabe der Menge) ausfüllt. Wichtig ist nur, dass der Erzeuger die Angaben spätestens bei der Übergabe des Abfalls mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versieht und damit die Korrektheit der Angaben zusichert.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Funktionsweise

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA283

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