Kann sich ein Abfallerzeuger von einem Dritten bei der ZKS registrieren lassen?

FAQ

Ja, dies ist grundsätzlich möglich und häufig sinnvoll. So benötigen etwa Teilnehmer, die die Dienste eines Providers nutzen, kein eigenes Postfach, da deren Kommunikation über das Providerpostfach geführt wird. In diesem Fall ist es vorgesehen, dass der Provider die Registrierung für seinen Kunden übernimmt. Im Falle einer Registrierung durch einen Dritten muss der Teilnehmer diesen entsprechend bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte selbst muss sich zuvor als solcher bei der ZKS-Abfall registrieren lassen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Funktionsweise

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA292

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.