Kann die Unterschriftswirkung des Karteninhabers im Außenverhältnis begrenzt werden?

FAQ

Ja, das qualifizierte Zertifikat kann detaillierte Angaben zur Vertretungsmacht enthalten. Ein qualifiziertes Zertifikat kann auf Verlangen des Antragstellers und mit Einwilligung seines Arbeitgebers Angaben über die Vertretungsmacht für den Arbeitgeber enthalten (siehe § 12 Absatz 1 Vertrauensdienstegesetz). Mit Bindungswirkung für das Unternehmen kann der Arbeitnehmer qualifizierte elektronische Signaturen in diesem Fall nur im Rahmen der im qualifizierten Zertifikat ausgewiesenen Vertretungsmacht leisten, die einer Vollmachtsurkunde gleichsteht.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA324

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.