Bleibt die Freigabe radioaktiver Stoffe auch mit dem neuen Gesetz erlaubt?
FAQDie Freigabe wird weiter zulässig sein und wie bislang in der Strahlenschutzverordnung geregelt. Die Regelungen sind an die Vorgaben der Richtlinie 2013/59/Euratom angepasst worden. Weitergehende grundlegende Änderungen gibt es bei der Freigabe radiologisch unbedenklicher geringfügig radioaktiver Stoffe nicht.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Strahlenschutzgesetz