Wäre eine Weitergabe der Reststrommengen kein gangbarer Weg?

FAQ

Das Atomgesetz enthält bereits die Möglichkeit, Reststrommengen auf freiwilliger Basis zu übertragen; die Entscheidung darüber liegt aber bei den Unternehmen selbst und nicht beim Staat. Zwangsweise Übertragung der Reststrommengen würde bedeuten, dass die Atomkraftwerke, die zusätzliche Reststrommengen erhalten, dann in jedem Fall länger laufen würden, als derzeit betriebswirtschaftlich geplant. Das entspricht nicht dem Ziel des schnellstmöglichen Atomausstiegs. Dazu kommt, dass selbst bei einer solchen Übertragung innerhalb der gesetzlichen Enddaten immer noch große Teile der vom Bundesverfassungsgericht für ausgleichspflichtig erachteten Reststrommengen nicht verstrombar wären. Diese müssten also ohnehin finanziell ausgeglichen werden.

Eine verpflichtende Übertragung und Erzeugung wäre zudem ein sehr komplexes Verfahren, das im Detail eine Vielzahl von Rechtsfragen aufwerfen würde. Die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils würde sich daher erheblich verzögern.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Urteil zum Atomausstieg

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA885

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