Meilensteine des Deutschen Atomausstiegs

FAQ
  • 2000: Bundesregierung (SPD, Grüne) verhandelt eine Ausstiegsvereinbarung mit den 4 EVU (im sogenannten "Atomkonsens" werden sogenannte "Reststrommengen" mit den 4 EVU vereinbart).
  • 2002: Atomausstiegsgesetz tritt in Kraft.
  • Dezember 2010: Mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes der Bundesregierung von CDU/CSU und FDP werden die Laufzeiten verlängert. Die Atomkraftwerke sollen durchschnittlich zwölf Jahre länger Strom produzieren.
  • März 2011: Reaktorkatastrophe von Fukushima.
  • März 2011: Moratorium (alle 17 Atomkraftwerke in Deutschland werden auf Sicherheit überprüft, acht Atomkraftwerke werden vorübergehend vom Netz genommen).
  • Sommer 2011: Der Bundestag beschließt im parteiübergreifenden Konsens (CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne) mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes den beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie: acht Atomkraftwerken wird Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen, für die anderen neun Atomkraftwerke werden gestaffelte Enddaten eingeführt.
  • Die letzten drei Atomkraftwerke gingen am 15. April 2023 vom Netz.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Atomausstieg
Urteil zum Atomausstieg

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA886

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.