Sind die derzeitigen Notfallschutzplanungen in Deutschland auf Grund der Erfahrungen aus dem Unfall von Fukushima ausreichend?
FAQIn Deutschland sowie in den anderen europäischen Staaten basieren die derzeitigen Planungen zum Notfallschutz bei Unfällen in Atomkraftwerken und der Einsatz von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung auf den Erfahrungen des Unglücks von Tschernobyl. Der Unfallablauf in Fukushima war gekennzeichnet durch langanhaltende Freisetzungen. Er unterscheidet sich somit von den Grundannahmen für den Einsatz von Maßnahmen, die gekennzeichnet sind durch eine längere Vorlaufzeit bis zum Beginn der Freisetzung beziehungsweise durch eine Freisetzung während eines vergleichsweise kurzen Zeitraums. Die Maßnahmen betreffen den Katastrophenschutz (Verbleiben in Gebäuden, Jodblockade der Schilddrüse, vorübergehende oder langfristige Evakuierung). Die bei der Bewältigung von Unfällen in Atomkraftwerken beteiligten Fachbehörden und Institutionen (Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH, Strahlenschutzkommission (SSK)) haben in einem aufwendigen Verfahren analysiert, ob und ggf. welche Schwachpunkte sich in der bisherigen Notfallschutzplanung ergaben. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in die von der SSK verabschiedeten "Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" eingeflossen. Als gravierende Änderung ist vor allem die erhebliche Ausweitung der Planungszonen für Katastrophenschutzmaßnahmen zu erwähnen (Evakuierung bis 20 km, Aufenthalt in Gebäuden bis 100 km, Einnahme von Jodtabletten für Erwachsene unter 45 Jahren bis 100 km, für Kinder, Jugendliche und Schwangere bundesweit). Zudem ist auf Grund der Erfahrungen in Fukushima zu beachten, dass die Maßnahme "Aufenthalt in Gebäuden" nur über kurze Zeit aufrechterhalten werden kann.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Situation in Japan sowie mögliche Auswirkungen in Deutschland
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