Radon
FAQs
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Ob ein bestimmtes Gebäude erhöhte Radonkonzentrationen aufweist, lässt sich in der Regel nur durch Messungen in der Innenraumluft feststellen. Radonmessungen in Gebäuden sind in der Regel kostengünstig und einfach durchzuführen. Ein Radonexposimeter hat die Form einer kleinen Plastikdose. Da die Radonkonzentration in einem Gebäude starken zeitlichen und insbesondere jahreszeitlichen Schwankungen unterliegt, sind für aussagekräftige Bestimmungen der durchschnittlichen Radonkonzentration Langzeitmessungen erforderlich. Das Radonexposimeter wird daher im Wohnraum für mehrere Monate – idealerweise für ein ganzes Jahr lang – ausgelegt. Die Auswertung des Radonexposimeters erfolgt durch ein spezialisiertes Labor und ist in den Kosten der Zurverfügungstellung der Radondosimeter in der Regel bereits enthalten. Weitere Informationen zu Messungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Strahlenschutz.
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Es besteht ein statistischer Zusammenhang zwischen der Radonkonzentration in der Luft und der schädlichen Wirkung der Exposition durch Radon und dessen kurzlebigen Zerfallsprodukten. Die gängige Einheit zur Beschreibung der Radonkonzentration in der Luft lautet Becquerel pro Kubikmeter (kurz Bq/m3). Ein Becquerel pro Kubikmeter entspricht dabei einem radioaktiven Zerfall pro Sekunde und pro Kubikmeter Luft.
Das Risiko, wegen Radon an Lungenkrebs zu erkranken, ist umso höher, je höher die Radonkonzentration in der Luft ist und je länger man dieser ausgesetzt ist. Es steigt abhängig von dem ohnehin vorherrschenden Lungenkrebsrisiko für eine bestimmte Person. Insbesondere bei Raucherinnen und Raucher ist das Lungenkrebsrisiko in der Regel erhöht, was in Zusammenhang mit der Exposition durch Radon zu einem hohen absoluten Lungenkrebsrisiko führen kann. Aber auch bei Nichtraucherinnen und Nichtraucher steigert Radon die Erkrankungswahrscheinlichkeit in Abhängigkeit von der Höhe und der Länge der Exposition durch Radon. Die durchschnittliche Radonkonzentration in Wohnräumen beträgt in Deutschland etwa 50 Becquerel pro Kubikmeter.
Gesundheitsrisiken infolge von Radon lassen sich bisher im Rahmen der statistischen Unsicherheiten in Studien ab einer Radonkonzentration von circa 100 Becquerel pro Kubikmeter nachweisen. Ein Schwellenwert, unterhalb dessen Radon mit Sicherheit nicht zu einer Erhöhung des Lungenkrebsrisikos führt, ist bislang nicht bekannt. In Deutschland wurde mit 300 Becquerel pro Kubikmeter jeweils ein Referenzwert für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze gewählt, der einen guten Schutz vor Radon bietet und gleichzeitig im gesamten Bundesgebiet praktisch umsetzbar ist. Der Referenzwert von jeweils 300 Becquerel pro Kubikmeter für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze ist vereinbar mit dem europäischen Recht zum Strahlenschutz (Richtlinie 2013/59/Euratom) und den Empfehlungen von Gremien wie der internationalen Strahlenschutzkommission ICRP und der IAEA. Weitere Informationen zum Risiko durch eine Radonexposition finden sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz.
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Das Auftreten von Radon im Erdboden unterliegt in Deutschland starken regionalen Schwankungen, abhängig von der lokalen Geologie und der Luftdurchlässigkeit des Erdbodens. Paragraf 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes hat die Länder verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2020 erstmalig sogenannte Radonvorsorgegebiete festzulegen. In diesen Gebieten wird erwartet, dass die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den entsprechenden Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschreitet. Konkret wird erwartet, dass auf mindestens 75 Prozent des jeweils auszuweisenden Gebiets der Referenzwert von jeweils 300 Becquerel pro Kubikmeter für Aufenthaltsräume oder Arbeitsplätze in mindestens 10 Prozent der Anzahl der Gebäude überschritten wird. Somit ist auch innerhalb von Radonvorsorgegebieten in der Regel nicht in allen Gebäuden mit erhöhten Radonkonzentrationen zu rechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gebäude erhöhte Radonkonzentrationen mit Werten oberhalb des Referenzwerts für Aufenthaltsräume oder Arbeitsplätze aufweist, ist aber höher als im bundesweiten Durchschnitt. Deshalb gelten in den Radonvorsorgegebieten zusätzliche Anforderungen für den Radonschutz bei Neubauten und Messpflichten an Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes. Radonvorsorgegebiete dienen im Wesentlichen der Priorisierung von Schutzmaßnahmen. Wichtig ist, die Radonkonzentration zu messen und, falls erforderlich, Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration zu ergreifen.
Eine Übersichtskarte zu den durch die Länder festgelegten Radonvorsorgegebieten in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz.
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Auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete können lokal erhöhte Radonvorkommen und dadurch bedingte Überschreitungen des Referenzwerts von jeweils 300 Becquerel pro Kubikmeter für Aufenthaltsräume oder Arbeitsplätze in Innenräumen auftreten. Deshalb empfiehlt es sich auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten, die Radonkonzentration in Gebäuden zu messen und, falls erforderlich, Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration zu ergreifen.
Weiterführende Informationen zur Radonverteilung in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz.
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Eine einfache Möglichkeit, die Radonkonzentration in der Raumluft zu senken, ist, regelmäßig und intensiv zu lüften. Dabei sollten die Fenster ganz geöffnet werden, um für kurze Zeiträume kräftig durchzulüften ("stoßlüften"), anstatt sie dauerhaft gekippt zu lassen. Dadurch verliert der Raum auch weniger Heizwärme. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von baulichen Maßnahmen, die den Zutritt von Radon in Gebäude verhindern oder erschweren können. Hierzu zählen das Identifizieren und Abdichten von undichten Stellen, durch die Radon eindringt oder das Absaugen von Radon mit Lüftungsanlagen. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz.
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Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren (Paragraf 123 Absatz 1 Satz 1 Strahlenschutzgesetz). Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz und in Radonvorsorgegebieten zusätzlich mindestens eine der Maßnahmen des Paragraf 154 der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Diese Maßnahmen bieten dem Bauherrn oder der Bauherrin damit einen einfachen Weg zur Erfüllung der Pflicht des Paragraf 123 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes. Dennoch kann diese Pflicht auch auf andere Weise, durch andere Maßnahmen erfüllt werden. In diesem Fall muss sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen auch geeignet sind, den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren.
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Wird der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in einem Aufenthaltsraum überschritten, sollte geprüft werden, ob Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration umgesetzt werden können. In vielgenutzten Räumen kann es zudem sinnvoll sein zu prüfen, ob die Radonkonzentration durch einfache Maßnahmen auch unterhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter weiter gesenkt werden kann. Ein Schwellenwert, unterhalb dessen Radon mit Sicherheit nicht zu einer Erhöhung des Lungenkrebsrisikos führt, ist bislang nicht bekannt. Für Arbeitsplätze gelten weitere Anforderungen (siehe 'Schutz vor Radon am Arbeitsplatz').
Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen so saniert, dass dadurch der Luftaustausch reduziert wird, sollte außerdem angemessene Radonschutzmaßnahmen in Betracht ziehen (Paragraf 123 Absatz 4 Strahlenschutzgesetz).
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Das Radon-Handbuch des Bundesamtes für Strahlenschutz bietet Hinweise zu baulichen Maßnahmen (zum Beispiel bei Sanierungen) zum Schutz vor Radon in Gebäuden. Die DIN/TS 18117-1 des Deutschen Instituts für Normung beschreibt bau- und lüftungstechnische Maßnahmen zum Schutz vor Radon.