5G – Gesundheitliche Bewertung
FAQs
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Den Grenzwerten liegt der wissenschaftliche Kenntnisstand zu Wirkungen und Risiken hochfrequenter elektromagnetischer Felder zugrunde, nicht bestimmte technische Anwendungen. Sie gelten daher gleichermaßen für alle ortsfesten Anlagen, die solche Felder aussenden.
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Es gibt keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen elektromagnetischen Feldern bisheriger Mobilfunknetze und denjenigen von 5G-Sendeanlagen. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand gehen von den elektromagnetischen Feldern, unabhängig von der genutzten Technik, bei Einhaltung der Grenzwerte keine gesundheitlichen Risiken aus. Wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass die Aufnahme elektromagnetischer Felder durch den Körper zu einer Erhöhung der Gewebetemperatur führt (sogenannte "thermische Wirkung"). Grenzwerte stellen sicher, dass die Temperaturerhöhung so niedrig bleibt, dass keine gesundheitlichen Wirkungen auftreten. Die nennenswerte Neuerung ist, dass für 5G zukünftig zusätzlich zu den bereits durch verschiedene Funkanwendungen genutzten Frequenzen auch höhere Frequenzen im Bereich der Millimeterwellen genutzt werden. Mit steigender Frequenz sinkt die Eindringtiefe, deswegen wird sich die thermische Wirkung an der Körperoberfläche konzentrieren.
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Zur Wirkung der elektromagnetischen Felder im vom Mobilfunk genutzten Frequenzbereich gibt es eine sehr große Anzahl von wissenschaftlichen Artikeln, viele davon mit experimentellen Untersuchungen oder epidemiologischen Studien. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen sind auch für die derzeit für 5G zur Verfügung stehenden Frequenzen weitestgehend aussagekräftig: Innerhalb der gültigen Grenzwerte und bei Einhaltung der an Mobiltelefone gestellten Anforderungen gibt es demnach keine bestätigten Belege für eine gesundheitliche Wirkung des Mobilfunks.
Auch für die zukünftig für 5G genutzten höheren Frequenzen gelten Grenzwerte, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand vor gesundheitlichen Risiken schützen. Im Unterschied zu den bislang für den Mobilfunk verwendeten Bereichen stützen sich die Grenzwerte im Bereich der Millimeterwellen allerdings auf eine geringere Anzahl an Untersuchungen. Bei hohen Frequenzen findet die Absorption sehr nahe an der Körperoberfläche statt, es könnten sich also Wirkungen auf also Haut und Augen ergeben. Direkte Wirkungen auf innere Organe sind nicht zu erwarten. Indirekte Einflüsse auf den gesamten Körper, die über die Haut vermittelt werden könnten, sind noch wenig untersucht. Um die geltenden Grenzwerte weiterhin abzusichern, wird das Bundesamt für Strahlenschutz die Verteilung der Exposition für die Bevölkerung sowie eventuelle biologische und gesundheitliche Wirkungen der noch wenig erforschten Frequenzbänder (bei 26 Gigahertz und höher) weiter untersuchen. Die ersten solchen Forschungsvorhaben wurden bereits begonnen. Die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung sieht darüber hinaus vor, die Begleitforschung zu Wirkungen auf Mensch und Umwelt durch Einrichtung einer kontinuierlichen Forschungsförderung zu forcieren.
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Die Exposition der Bevölkerung wird sich durch die Einführung von 5G verändern. Durch die perspektivisch vorgesehene Nutzung von Millimeterwellen wird die Bevölkerung elektromagnetischen Feldern in Frequenzbereichen ausgesetzt, die bislang hauptsächlich von Kfz-Radargeräten oder Sicherheitsscannern an Flughäfen genutzt wurden. Im Unterschied zu den bislang für den Mobilfunk genutzten Feldern dringen Millimeterwellen weniger weit in den Körper ein. Daher werden nur körperoberflächennahe Gewebe (Haut, Auge) erreicht.
Grundsätzlich nimmt die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern von Basisstationen zu, wenn zusätzliche Basisstationen in bestehenden oder in neuen Netzen aufgebaut werden. Auf der anderen Seite können Expositionen durch die Felder von Endgeräten niedriger werden, wenn sich die durchschnittliche Entfernung der Nutzer zu einer Basisstation aufgrund der mit dem Aufbau der 5G-Netze erwarteten Netzverdichtung verringert. Weiterhin hängen Expositionen von maximalen und tatsächlichen Sendeleistungen ab. Diese werden für 5G in der gleichen Größenordnung wie bei 4G erwartet.
Eine weitere Veränderung ergibt sich durch den zunehmenden Einsatz von Kleinzellen mit geringerer Reichweite. Diese werden näher an Orten betrieben, an denen Menschen sich aufhalten können. Daher wird die Streubreite möglicher Expositionen voraussichtlich zunehmen. Das Bundesamt für Strahlenschutz begleitet den Auf- und Ausbau der 5G-Netze mit Forschungsvorhaben zur Feldverteilung. Die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung sieht überdies vor, dass ein EMF-Monitoring zur kontinuierlichen Erfassung der Exposition der Bevölkerung sowie komplexer Expositionsszenarien entwickelt wird.
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Derzeit sind nur wenige 5G-Endgeräte auf dem Markt. Im Verbraucherbereich werden die zukünftigen Geräte auch die vorherigen Mobilfunkstandards unterstützen. Solche Geräte werden sich in Abhängigkeit verschiedener Randbedingungen in eines der Netze eines Anbieters einbuchen. Deshalb und weil 5G vorerst in ähnlichen Frequenzbändern betrieben wird, können die bislang als geeignet empfohlenen Maßnahmen auch bei 5G genutzt werden. Zu diesen Maßnahmen gehört die Beachtung der Hinweise des Herstellers zu den von dem Gerät ausgehenden elektromagnetischen Feldern, die Verwendung eines Headsets beim Telefonieren oder das Vermeiden von Telefonaten an Orten, an denen schlechte Empfangs- beziehungsweise. Sendebedingungen herrschen. Weitere Maßnahmen sind unter anderem auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz angegeben. Zudem können Käufer und Käuferinnen von Smartphones auf einen möglichst niedrigen SAR-Wert achten. Für Geräte, die 5G-Frequenzbänder über sechs GHz unterstützen, wird an dem SAR-Wert alleine allerdings nicht mehr erkennbar sein, welche maximale Exposition von ihnen ausgehen kann. Für solche Geräte wird voraussichtlich eine zweite Maßzahl kennzeichnend sein, die derzeit entwickelt wird.