Das drohende Zwangsgeld wäre im Falle einer Verurteilung Deutschlands im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17.248.000 EUR und einem täglichen Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1.108.800 EUR ganz erheblich gewesen.
Die EU-Kommission hat Deutschland verklagt, weil das Grundwasser seit über 15 Jahren an zahlreichen Stellen mit zu viel Nitrat belastet ist. Außerdem reichert sich zu viel Phosphor und Stickstoff aus Mineraldünger an den deutschen Nord- und Ostseeküsten und den dortigen Gewässern an. Das führt dazu, dass diese Gewässer im Sommer schnell "blühen" und regelrecht "umkippen". Es kann also schneller dazu kommen, dass es zu viele Wasserpflanzen gibt und zu wenig Sauerstoff für Fische und andere Wasserorganismen. Aus diesen beiden Gründen verstößt Deutschland gegen die EU-Nitratrichtlinie. Diese sieht vor, dass je Liter Grundwasser nicht mehr als 50 mg Nitrat auftreten dürfen.
Ja. Die digitalen Daten für die Nitratberichte, die Deutschland an die EU-Kommission übermittelt hat, sind öffentlich im Eionet, dem elektronischen Datenportal der Europäischen Umweltbehörde (EEA) einsehbar.