ANK – Böden als Kohlenstoffspeicher
FAQs
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Wir müssen langfristig die Fähigkeit der Landwirtschaft zur Ernährungssicherung stärken – ein Schlüssel dazu ist der Natürliche Klimaschutz. Denn die Landwirtschaft ist ein Wirtschaftsbereich, der von der Klimakrise unmittelbar betroffen ist. Die zunehmenden Trockenperioden und Hitzerekorde, aber auch Hochwasserereignisse zeigen das eindrücklich. Klimaschutz ist daher im ureigenen Interesse auch der Landwirtschaft. Die langfristige Sicherung der landwirtschaftlichen Erzeugung ist auf möglichst intakte und damit widerstandsfähige Ökosysteme angewiesen. Der Erhalt der biologischen Vielfalt und die Sicherung des Wasserhaushalts stärken daher die Lebensmittelerzeugung.
Durch Hecken, Feldgehölze oder auch Agroforstsysteme binden wir nicht nur mehr Kohlenstoff in Holz und organischer Bodensubstanz, sondern stärken auch Nützlinge für die Landwirtschaft. Besonders verringern die Gehölzstrukturen die Gefahr, dass Wind und Regen den humusreichen Oberboden abtragen (Erosion), und sie helfen dabei, den kleinräumigen Wasserhaushalt zu stabilisieren.
Wenn Ackerland in Dauergrünland umgewandelt wird, wirkt dies positiv auf Wasserhaushalt, Erosionsschutz und Kohlenstoffbindung – und dient der wertvollen Futterversorgung von Rindern, Schafen und Ziegen. Die Erhaltung von Dauergrünland ist wichtig, um diese Funktionen zu erhalten.
Zur Sicherung der Lebensmittelversorgung ist zudem ein effizienterer Umgang mit Flächen, Nährstoffen und auch Energie wichtig, auch in der Landwirtschaft. Deshalb strebt das BMUV an, dass Ackerflächen möglichst direkt für die Erzeugung von Lebensmitteln genutzt werden. Derzeit wird in Deutschland etwas mehr als die Hälfte der Ackerflächen zum Anbau von Tierfutter genutzt, und für die Erzeugung der in Deutschland verbrauchten Biokraftstoffe wird eine Fläche beansprucht, die über 15 Prozent der Ackerfläche Deutschlands entspricht. Das BMUV arbeitet daran, diese Flächenanteile zu reduzieren und ihre Nutzung effizienter zu gestalten.
Stand:
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Die Biodiversität im Boden spielt eine bedeutende Rolle für die Humusproduktion und damit für die langfristige Kohlenstoffspeicherung. Informationen über die Bodenbiodiversität können wichtige Aussagen über die Bodengesundheit und damit über deren natürliche Klimaschutzfunktion liefern. Grundsätzlich erfüllen belebte Böden die natürlichen Bodenfunktionen besser, sie haben einen höheren Humusgehalt, speichern und filtern Wasser besser und tragen zur natürlichen Fruchtbarkeit der Böden bei.
Mit einem Programm zur großflächigen Erfassung der Bodenbiodiversität und der Erarbeitung von Referenzszenarien wird ein wichtiger Baustein zur Bewertung der Bodengesundheit und deren Beitrag für den natürlichen Klimaschutz geschaffen.
Stand:
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Die Anpassung des Bodenschutzrechts an die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Denn das Bodenschutzrecht ist bisher stark an der Nachsorge, das heißt der Beseitigung von stofflichen Belastungen aus dem Boden, orientiert. Der Fokus der angestrebten Änderung liegt daher auf der Stärkung des Vorsorgegedankens. Dadurch soll dem Schutz der Böden angesichts der neuen Herausforderungen des Klimawandels, der Klimaanpassung und der Biodiversitätskrise sowie der vielfältigen Nutzungsansprüche besser Rechnung getragen werden. Wenn kein Humus mehr im Boden aufgebaut wird, Stoffe nicht mehr abgebaut werden, Böden ihre Fähigkeit verlieren, Wasser zu speichern, gefährdet dies die Ernährungssicherheit und verschärft die Auswirkungen von extremen Wetterereignissen, wie bei einem Hochwasser aber auch Dürren.
Ziel der Gesetzesnovelle ist es, Böden als Lebensgrundlage auch für die künftigen Generationen zu bewahren.
Stand:
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Die GAP und das ANK können sich ergänzen – beide enthalten wichtige Instrumente zur Stärkung natürlicher Ökosysteme.
Für die GAP stehen EU-weit jährlich insgesamt 54 Milliarden Euro und in Deutschland 6,2 Milliarden Euro zur Verfügung, die, wenn sie entsprechend eingesetzt werden, den Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz erheblich steigern können. Die Ausgestaltung der aktuellen Förderperiode der GAP ab 2023 enthält hierfür Ziele zum Klimaschutz und bietet in beiden Säulen der GAP Instrumente und finanzielle Mittel zur Reduktion von Treibhausgasen. Über die sogenannte erste Säule der GAP werden zum Beispiel Maßnahmen mit dem Fokus auf Biodiversität finanziell gefördert, wie zum Beispiel nicht-produktive Flächen (Brachen und Blühstreifen), vielfältige Kulturen (Fruchtfolge) oder eine extensive Grünlandnutzung.
Der Erhalt von bestimmten biodiversitäts- und klimaschutzfördernden Landschaftselementen ist also im Rahmen der GAP bereits verankert, eine stärkere Ausweitung dieser Flächen oder Flächenanteile ist jedoch auf eine spezifische Förderung angewiesen. Hier setzt das ANK an, das zum Beispiel Hecken, Agroforstsysteme und Baumreihen finanziell fördert. Diese speichern im Wachstum Kohlenstoff ein und zeichnen sich insbesondere gegenüber Ackerflächen durch einen höheren Humusgehalt und damit eine höhere Kohlenstoffspeicherung im Boden aus.
Stand:
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Neben der Fördermaßnahme des ANK für mehr Gehölz- und Baumstrukturen in den Agrarlandschaften spielt auch die Kohlenstoffspeicherung in Böden eine entscheidende Rolle. Um diese zu erhalten und zu fördern und die Bodenstruktur langfristig zu stärken, werden Investitionen in Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandbewirtschaftung gefördert.
Stand:
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Öko-Landbau hat ein erhebliches Potential, zum Humusaufbau und -erhalt beizutragen und damit die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, das Bodenleben und den Wasserhaushalt zu verbessern und Erosion zu mindern. Durch Humusaufbau wird zudem Kohlenstoff in den Boden eingebunden und so ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Im Rahmen des systemorientierten Ansatzes werden in der ökologischen Landbewirtschaftung pro Flächeneinheit in der Regel geringere Treibhausgasmengen (CO2-Äquivalent je Hektar) ausgestoßen als dies bei der konventionellen Produktion der Fall ist. Durch den Verzicht auf Mineraldünger wird im ökologischen Landbau darüber hinaus weniger fossile Energie benötigt und damit eine stärkere Unabhängigkeit erreicht.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vereinbart, den ökologischen Landbau bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche auszudehnen. Hierzu hat das BMEL im Austausch mit dem BMUV und anderen Ressorts die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) zur Biostrategie 2030 des BMEL weiterentwickelt.
Stand: