EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Maßnahmen
FAQs
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Unter die Verordnung fallen Ökosysteme an Land, im Süßwasser, an Küsten und in den Meeresgebieten. Dazu gehören Lebensraumtypen und Lebensräume von Arten, die zu den Schutzgütern der Natura 2000-Richtlinie gehören, Agrarlandschaften, Wälder, Stadtnatur, Flüsse und Auen sowie marine Lebensraumtypen, wie zum Beispiel Seegraswiesen, Makroalgenwälder, Muschelbänke und Schlickgründe.
Im Bereich der Natura 2000-Schutzgüter setzt die Verordnung zeitliche Ziele für die Ergreifung von Wiederherstellungsmaßnahmen auf Flächen von Lebensraumtypen, die nicht in einem guten Zustand sind. Um diese in einen guten Zustand zu versetzen, sind bis 2030 auf mindestens 30 Prozent ihrer Gesamtfläche Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen. Bis 2040 sind mindestens 60 Prozent und bis 2050 mindestens 90 Prozent der nach bestimmten Gruppen von Lebensraumtypen sortierten Flächen mit Wiederherstellungsmaßnahmen zu versehen. Ein guter Zustand auf einer Fläche eines Lebensraumtyps ist dann erreicht, wenn seine Struktur und Funktionen sowie charakteristische Arten oder seine charakteristische Artenzusammensetzung ein ausreichend hohes Maß an ökologischer Integrität, Stabilität und Widerstandsfähigkeit aufweisen, um seine langfristige Erhaltung sicherzustellen. Des Weiteren sind Wiederherstellungsmaßnahmen für die Lebensräume von Arten zu ergreifen, um ihre Qualität und Quantität zu verbessern.
In Bezug auf die Meeresökosysteme liegen einige Besonderheiten vor. Erstens gibt die Verordnung ein anderes Biotop-Klassifizierungssystem vor, wodurch zuerst eine Identifizierung und Zuordnung relevanter mariner Biotope erfolgen muss. Zweitens definiert die Verordnung nicht nur Ziele zur Umsetzung von Wiederherstellungsmaßnahmen, um den Zustand von Natura 2000-Schutzgütern und FFH-Lebensraumtypen zu verbessern, sondern geht explizit über diese hinaus. Vorgesehen ist auch, weitere Lebensräume und Arten in schlechtem Zustand zu verbessern, welche nicht unter die FFH-Richtlinie fallen.
Städtische Ökosysteme dürfen auf nationaler Ebene bis 2030 keinen Nettoverlust an städtischer Grünfläche und Baumüberschirmung erleiden und sollen danach weiterwachsen. Dies schließt städtische Grünflächen ein, die in Gebäude- und Infrastruktur integriert sind.
An Flüssen und Auen müssen bis 2030 obsolete, vom Menschen geschaffene Hindernisse an und in Flüssen beseitigt werden. Dies ist notwendig, um zu den grundlegenden Zielen in Artikel 4 beizutragen und in der EU mindestens 25.000 Flusskilometer wieder frei fließend zu gestalten. Mit den Maßnahmen sollen auch die natürlichen Funktionen von Flussauen verbessert werden. Mit der Beseitigung von Längs- und Querhindernissen sowie vertikalen Hindernissen soll die natürliche Vernetzung der Flüsse wiederhergestellt werden.
Hinsichtlich Bestäuberpopulationen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Rückgang der Bestände spätestens bis 2030 umzukehren und deren Artenvielfalt zu erhöhen. Nach 2030 sollen die Bestände wachsen, die Mitgliedstaaten müssen den Fortschritt hierbei alle sechs Jahre prüfen.
In landwirtschaftlichen Ökosystemen soll die biologische Vielfalt wieder zunehmen. Insbesondere bei den Feldvögeln wird eine Trendumkehr angestrebt. Weitere Zielsetzungen beziehen sich auf Grünlandschmetterlinge, den Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt und den Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden.
Ein besonders wichtiges Ziel in Bezug auf den Klimaschutz ist die Wiedervernässung von entwässerten landwirtschaftlich genutzten Moorböden. Sie trägt ganz wesentlich zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei und führt außerdem oft zur Erhöhung der Artenvielfalt. Die Verordnung setzt das Ziel, bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Moorböden Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen. Bis 2040 soll dieser Anteil auf 40 Prozent und bis 2050 auf 50 Prozent erhöht werden. Hierbei muss der Anteil von Wiedervernässungen bei einem Viertel (2030) beziehungsweise bei einem Drittel (2040 und 2050) liegen. Ausnahmen mit niedrigeren Zielsetzungen gelten jedoch für Mitgliedstaaten mit einem besonders hohen Anteil von Moorflächen an ihrer Gesamtfläche. Die Verordnung verpflichtet Landwirtinnen und Landwirte und private Landbesitzende nicht zur Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden, die Wiedervernässung soll von den Mitgliedstaaten durch geeignete Maßnahmen gefördert werden.
Waldökosysteme müssen bei ausgewählten Indikatoren für die Artenvielfalt eine positive Entwicklung nehmen. Dazu gehören beispielsweise der Totholzanteil und der Index häufiger Waldvogelarten.
Die Wiederherstellungsmaßnahmen sollen insgesamt so geplant werden, dass sie einen Beitrag zum EU-weiten Ziel leisten, bis 2030 zusätzliche drei Milliarden Bäume zu pflanzen.
Stand:
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Prioritär sollen obsolete künstliche Hindernisse beseitigt werden, also solche, die nicht mehr für die Erzeugung erneuerbarer Energien, die Binnenschifffahrt, die Wasserversorgung, den Hochwasserschutz oder andere Zwecke benötigt werden. Anhang VII der Verordnung führt mögliche Maßnahmen auf, unter anderem die Wiederherstellung von Flussmäandern und den Rückbau von Deichen und Dämmen.
Stand:
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Natürlich frei fließende Flüsse stehen nicht im Widerspruch zum Hochwasserschutz. Im Gegenteil, wiederhergestellte und intakte Auen nehmen Hochwasser auf und tragen so zum Schutz vor Überschwemmungen bei. Flussmäander sind wichtig für den Wasserrückhalt in der Landschaft: Wenn der Fluss einen längeren, gewundenen Lauf hat, fließt das Wasser langsamer. Das ist gut für den Landschaftswasserhaushalt und fördert die Grundwasserneubildung.
Stand:
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In intakten Moore sind große Mengen organischer Kohlenstoff gebunden, da sich die abgestorbenen Pflanzen unter Luftabschluss nicht zersetzen, sondern Torf bilden. Darüber hinaus sind Moore einzigartige Ökosysteme und bieten Lebensräume für eine Tier- und Pflanzenwelt, die oft nur dort existieren kann. Entwässerte Moorböden setzen hingegen große Mengen an Treibhausgasen frei.
In Deutschland sind 92 Prozent der Moorböden entwässert. Meist werden sie land- oder forstwirtschaftlich, aber auch zum Torfabbau genutzt. Durch Entwässerung gerät der Torf in Kontakt mit Sauerstoff, und die über Jahrtausende abgelagerten Pflanzenreste beginnen sich in kurzer Zeit zu zersetzen. Dabei wird der Kohlenstoff als CO2 freigesetzt. Diese Emissionen belaufen sich allein in Deutschland auf jährlich rund 53 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, ein Anteil von etwa 7,5 Prozent der gesamten nationalen Treibhausgasemissionen. Zudem geht durch die Entwässerung auch die dort heimische Tier- und Pflanzenwelt und die ausgleichende Wirkung auf den Landschaftswasserhaushalt verloren.
Stand:
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Die Wiedervernässung von entwässerten landwirtschaftlich genutzten Moorböden und Torfabbaugebieten ist eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz. Die Wiedervernässung trägt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Erhöhung der Artenvielfalt bei.
Die Verordnung verlangt nicht, dass im Voraus festgelegt wird, auf welchen Flächen Moorschutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Sie setzt Ziele für das Ergreifen von Wiederherstellungsmaßnahmen auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten entwässerten Moore bis 2030, 40 Prozent bis 2040 und 50 Prozent bis 2050. Dies bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass diese wiederhergestellten Flächen nicht weiter genutzt werden dürfen.
Stand:
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Ja, wiedervernässte, zuvor entwässerte, landwirtschaftlich genutzte Moorböden können zum Beispiel durch sogenannte Paludikulturen landwirtschaftlich genutzt werden. Anbau-Paludikulturen sind Pflanzen, die für den Anbau auf nassen Böden geeignet sind. Das sind zum Beispiel verschiedene Schilf- und Baumarten oder Torfmoose. Auch die Beweidung etwa mit Wasserbüffeln oder die Mahd von Nasswiesen zur Biomassegewinnung sind mögliche landwirtschaftliche Nutzungen im Sinne von Paludikulturen. Die Biomasse aus Anbau-Paludikulturen oder natürlichem Aufwuchs kann zum Beispiel für die Herstellung von Papier, Karton oder Bau- und Dämmstoffen verwendet werden. Solche angepassten Anbaumethoden haben potenziell sowohl aus Sicht des Klimaschutzes als auch in ökologischer Hinsicht einen großen Mehrwert.
Stand:
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Nein, die Verordnung regelt keine Pflicht zur Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden. Die Verordnung schreibt vor, dass die Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden von den Mitgliedstaaten durch geeignete Maßnahmen gefördert werden soll.
Stand:
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Im Gegenteil, der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine der Hauptprioritäten der EU und steht im Mittelpunkt des Europäischen Green Deal. Die Wiederherstellungsverordnung ist weder eine Alternative zum Einsatz erneuerbarer Energien noch steht sie im Widerspruch zu diesem.
Der Einsatz erneuerbarer Energien könnte in vielen Fällen die Wiederherstellung der Natur und der biologischen Vielfalt unterstützen. Rund um Solarparks können Wildblumenwiesen ausgesät werden, um die Wiederansiedlung von Bienen und anderen Bestäubern zu unterstützen. Die Verordnung unterstützt solche positiven Praktiken und Synergien zwischen Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien und der Wiederherstellung der Natur. Fischerei ist derzeit in Offshore-Windparks nicht zugelassen – als Kompensation für die Umweltauswirkungen von deren Bau und Betrieb. Es gibt erste Hinweise, dass dies die Erholung von Fischbeständen fördern könnte, allerdings nur, wenn dieser Ausschluss dauerhaft Bestand hat.
Stand:
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Meeres- und Küstensysteme stellen zahlreiche Ökosystemleistungen zur Verfügung. Unter anderem stellen sie den größten natürlichen Speicher für Kohlendioxid dar und können somit Klimaveränderungen abpuffern. Sie leisten daher einen bedeutsamen Beitrag zum Natürlichen Klimaschutz und zur Anpassung an die Klimakrise. Darüber hinaus sind sie unerlässlich für die Sicherung lebenswichtiger Funktionen wie zum Beispiel die Wasser- und Temperaturregulierung, die Luftreinhaltung, die Produktion von Sauerstoff und Nahrungsmitteln, den Hochwasserschutz und die Bereitstellung von Erholungsräumen. Intakte Meeresökosysteme beherbergen zudem eine an sie angepasste Tier- und Pflanzenwelt, tragen also zur Sicherung der biologischen Vielfalt bei und stellen damit eine elementare Grundlage für unser Leben dar.
Stand:
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Die Nord- und Ostsee sind einem enorm hohen und weiter steigenden Nutzungsdruck ausgesetzt: durch Fischerei, Schifffahrt, den Ausbau von erneuerbaren Energien, Sand- und Kiesabbau und geplante Nutzungen wie die H2-Produktion oder CO2-Speicherung. Hinzu kommen weitere Belastungen wie übermäßige Schad- und Nährstoffeinträge oder Müll. Diese Stressoren führen zu weiterem Biodiversitätsverlust und Schäden an Ökosystemen, die auch Mensch, Wirtschaft und Klima betreffen. In der aktuellen Zustandsbewertung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) waren alle bewerteten Aspekte (marine Säugetiere, Vögel, Lebensraum Meeresboden, Nahrungsnetze, Fische) in einem schlechten Zustand. Auch zu den stärker werdenden Auswirkungen des voranschreitenden Klimawandels zählen unter anderem die Erwärmung der Ozeane, die Versauerung und die Sauerstoffverarmung, die sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene zu beobachten sind.
Für unser langfristiges Überleben und unser Wohlergehen sind intakte Meeresökosysteme und deren Wiederherstellung daher unerlässlich.
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