Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen"
FAQs
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Mit dem Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" will das Bundesumweltministerium die Lebensdauer von Produkten verlängern, um Ressourcen zu sparen. Niemand soll wegen eines defekten Einzelteils gleich ein komplettes Gerät neu kaufen müssen, für das erst weitere Ressourcen gewonnen werden müssen. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Elektrogeräte oder andere Produkte reparieren, dann können sie diese länger nutzen und müssen erst ein neues Produkt kaufen, wenn es wirklich nötig ist. Das Programm fördert auf diese Weise auch eine Kultur des Reparierens, um im Gegensatz zur "Wegwerfgesellschaft" wieder eine größere Wertschätzung für Produkte und Materialien zu erreichen.
Stand:
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Bewerben können sich alle Reparaturinitiativen, die als eingetragene Vereine organisiert sind und deren Gemeinnützigkeit mit einem Freistellungsbescheid durch ihr zuständiges Finanzamt festgestellt wurde. Das BMUV plant, mit einem Folgeprogramm im Jahr 2025 auch jene Reparatur-Initiativen zu fördern, die nicht als Vereine organisiert sind.
Stand:
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Gefördert werden Projekte von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur ihrer Geräte erleichtern: durch bessere Ausstattung (Investitionen), Information und Qualifikation. Dadurch sollen Erhalt und Fortbetrieb der Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten gesichert werden. Die Einrichtungen leisten einen aktiven Beitrag dazu, die Zahl der Reparaturen in Deutschland zu erhöhen und weniger Dinge vor dem Ende ihrer Lebenszeit wegzuwerfen.
Förderfähig sind vorrangig investive Maßnahmen zur Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und von vergleichbaren Gegenständen. Ergänzend sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten, die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Reparateurinnen und Reparateure, Organisatorinnen und Organisatoren förderfähig.
Stand:
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Die anstiftung, Initiatorin und Betreiberin des Netzwerks Reparatur-Initiativen in Deutschland, erhält die Fördermittel durch das BMUV zur Ausreichung an die gemeinnützigen Reparaturinitiativen. Die anstiftung wird in Kürze ein Förderportal freischalten, über das Reparatur-Initiativen die Unterstützung unbürokratisch elektronisch beantragen können. Die anstiftung wird die Eröffnung des Antragsverfahrens bekanntmachen. Voraussichtlich im Dezember 2024 können gemeinnützige Reparatur-Initiativen ihre Förderung über das Förderportal beantragen.
Stand:
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Die Förderung läuft bis Anfang 2026. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung bis zu 3.000 Euro beantragen, eine wiederkehrende Förderung ist ausgeschlossen.
Stand:
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Die Stärkung eines Rechts auf Reparatur ist ein wichtiges Mittel zum Sparen natürlicher Ressourcen und gegen den wachsenden Müllberg. Die Stärkung der Reparatur nützt den Verbraucherinnen und Verbraucher und der Umwelt gleichzeitig. Und wir werden mit mehr Reparaturen auch unabhängiger von Rohstoffimporten.
Reparaturen sind ein aktiver Beitrag zum Schutz knapper Ressourcen. Durch die Reparatur von Produkten, z.B. durch den Austausch von defekten Komponenten oder eines einzelnen Verschleißteils, wird vermieden, dass die Produkte vorzeitig zu Abfall werden. Reparierte Produkte werden länger genutzt. So müssen weniger Ressourcen für neue Produkte aus der Umwelt gewonnen werden.
Stand:
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Das Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" ist ein weiterer wichtiger Baustein neben verschiedenen anderen Maßnahmen des Bundesumweltministeriums zur Schaffung eines Rechts auf Reparatur, des Ökodesigns sowie der Kreislaufwirtschaft insgesamt.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Ökodesign hat das BMUV auf europäischer Ebene das Recht auf Reparatur und die Verbraucherrechte vorangebracht. So hat das BMUV zusammen mit dem Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) erreicht, dass Smartphones und Tablets ab 20. Juni 2025 besser reparierbar werden. Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen, nur weil der Akku nicht ausgetauscht werden kann. So müssen die Hersteller ab diesem Zeitpunkt für neue Geräte Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie z.B. Displays und Akkus, für 7 Jahre zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen Hersteller das Produkt künftig so gestalten, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Geräte sollen eine Softwarefunktion enthalten, die das Gerät auf die Werkseinstellungen zurücksetzt und standardmäßig alle personenbezogenen Daten sicher löscht. Zusätzlich müssen die Hersteller Software Updates für 5 Jahre zur Verfügung stellen. Software-Updates dürfen gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird.
Das ist ein großer Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft. Auch ein Reparierbarkeitslabel wird sich ab 20. Juni 2025 auf Handys und Tablets finden. Hersteller von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A bisE angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Das auf EU-Ebene beschlossene einheitliche Ladekabel schont ebenfalls Ressourcen und Geldbeutel gleichzeitig.
Außerdem hat sich das BMUV im Rahmen der Verhandlungen zur Europäischen Richtlinie zum Recht auf Reparatur (Right-to-repair-Richtlinie) erfolgreich für eine Stärkung der Verbraucherrechte eingesetzt. So erhalten Verbraucher*innen einmalig eine Verlängerung der zweijährigen Gewährleistungsfrist um ein Jahr auf nunmehr drei Jahre, wenn sie im Falle eines Mangels der Kaufsache statt einer Ersatzlieferung eine Reparatur wählen.
Die Stärkung der Reparatur ist auch ein wichtiges Element in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, die die Bundesregierung derzeit abstimmt. Diese Strategie wird Ziele und Maßnahmen zum zirkulären Wirtschaften und zur Ressourcenschonung enthalten und bereits existierende Strategien bündeln.
Reparaturen sind ein wesentlicher Aspekt des nachhaltigen Konsums und tragen zum Klimaschutz und zur Schonung von Ressourcen bei. Sie unterstützen damit ebenfalls die Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum der Bundesregierung, in welchem u.a. das Ziel der Halbierung der konsumbezogenen Treibhausgas-Emissionen pro Kopf und Einwohner in Deutschland bis 2030 verankert ist.
Stand: