VI EU-Produktsicherheitsverordnung – Anlaufstellen
FAQs
Verbraucherinnen und Verbraucher haben verschiedene Stellen an die sie sich wenden können, wenn sie vermuten, dass ein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Hersteller
Anbieter von Online Marktplätzen (sofern bei diesem gekauft)
Marktüberwachungsbehörden: Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zudem an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörden sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Produkte auf dem Markt sicher sind und den Vorschriften entsprechen. Sie haben die Befugnis, Produkte zu überprüfen, Rückrufe zu veranlassen und bei Bedarf rechtliche Schritte gegen die Wirtschaftsakteure einzuleiten. In Deutschland ist die Marktüberwachung auf Länderebene organisiert.
Verbraucherzentralen und Verbraucherschutzorganisationen. Diese Organisationen können Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen, ein Sicherheitsrisiko zu melden. In Deutschland sind die Verbraucherzentralen der Bundesländer zentrale Anlaufstellen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Consumer Safety Gateway ermöglicht Verbraucherinnen und Verbraucher auf europäischer Ebene Produkte zu melden, von denen sie annehmen, dass von diesen eine Gefahr ausgeht. Ebenfalls hierüber können Unfälle gemeldet werden, die im Zusammenhang mit einem Produkt stehen. Die Meldungen werden dann an die nationalen Behörden weitergeleitet, die diese prüfen und ggf. auf Grundlage dieser Prüfung weitere Maßnahmen einleiten.