Wer freiberuflichen Tätigkeiten nachgeht, ist in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Damit wird das zu versteuernde Einkommen nachgewiesen, welches innerhalb der Fördergrenzen liegen muss.
Stand:
Die Förderung hängt nicht von der Staatsbürgerschaft, sondern vom Hauptwohnsitz in Deutschland ab. Auch ausländische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Deutschland können die Förderung beantragen, so lange die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, also unter anderem die aktuellsten zwei Einkommenssteuerbescheide vorgelegt werden.
Stand:
Der Hauptwohnsitz im Inland im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist eine zwingende Fördervoraussetzung.
Stand:
Entscheidend für die Frage der Förderwürdigkeit ist das zu versteuernde Einkommen. Solange die in der Förderrichtlinie geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, ist eine nebenberufliche Tätigkeit nicht förderschädlich.
Stand:
Entscheidend für die Förderung ist das "zu versteuernde Einkommen", das im Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes ausgewiesen ist.
Stand:
https://www.bundesumweltministerium.de/FQ309
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