Die Auszahlung der Förderung erfolgt nicht erst nach der Haltefrist, sondern bereits nach erfolgreicher Prüfung des Antrags und der eingereichten Unterlagen.
Stand:
Autohändler dürfen die Förderung nicht selbst für Privatpersonen beantragen. Die Richtlinie erlaubt jedoch eine Bevollmächtigung. Ein Händler kann im Auftrag des Kunden den Antrag stellen, wenn er von der antragstellenden Person bevollmächtigt wurde.
Stand:
Nein.
Stand:
Ja. Ein Fahrzeug darf im Ausland gekauft werden, solange die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Fahrzeug noch nicht durch eine vergleichbare staatliche Förderung gefördert worden ist. Die Erstzulassung muss in Deutschland erfolgen.
Stand:
https://www.bundesumweltministerium.de/FQ312
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