Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Entwürfe laufende Vorhaben | 32. BImSchV

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Der Verordnungsentwurf dient der Umsetzung von Artikel 2 der EU-Richtlinie 2024/2839. Der Artikel streicht in der EU-Richtlinie 2000/14/EG die Pflicht für Hersteller oder ihre Bevollmächtigten, eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für zur Verwendung im Freien bestimmter Geräte und Maschinen, die in den Anwendungsbereich der genannten Richtlinie fallen, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Diese Übermittlungspflicht soll in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) gestrichen werden.

Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie ist der 29. November 2025. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Es handelt sich um einen Referentenentwurf des BMUKN. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ressortabstimmung zu dem Verordnungsentwurf noch nicht abgeschlossen ist. Daher können sich im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.

Aktuell läuft das schriftliche Anhörungsverfahren mit den beteiligten Kreisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis Montag, den 18. August 2025, 12 Uhr. Die eingereichten Stellungnahmen werden anschließend auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Aktualisierungsdatum: 14.08.2025

Verwandte Vorschriften

https://www.bundesumweltministerium.de/GE1081

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