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Die Verordnung dient der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG (neue NEC-RL). Die neue NEC-Richtlinie sieht für Deutschland nationale Reduktionsverpflichtungen für die Luftschadstoffe SO2, NOx, NMVOC, NH3 und Feinstaub (PM2,5) vor, die jeweils ab dem Jahr 2020 und ab dem Jahr 2030 einzuhalten sind.