Jürgen Trittin: Emissionshandel für den Klimaschutz nutzen

17.09.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 179/01
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Vorreiterrolle der Bundesrepublik beim Klimaschutz betont und die anspruchsvollen deutschen Ziele zur Minderung der klimaschädlichenTreibhausgase hervorgehoben.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Vorreiterrolle der Bundesrepublik beim Klimaschutz betont und die anspruchsvollen deutschen Ziele zur Minderung der klimaschädlichenTreibhausgase hervorgehoben. Anlässlich einer KfW-Konferenz zum Klimaschutz erklärte Trittin: "Mit ihrem ambitionierten Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung ein Bündel vonMaßnahmen auf den Weg gebracht, mit dem Schritt für Schritt der Ausstoß von CO2 und anderen Treibhausgasen reduziert werden kann. Wir haben schon einen erheblichen Minderungsanteilgeschafft. Ich bin zuversichtlich, dass wir unser Ziel erreichen werden."

Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich Deutschland verpflichtet, sechs Treibhausgase in der Zeit von 2008 bis 2012 um 21 Prozent zu verringern. Davon sind bereits 18,5 Prozent erreicht worden. Bundesumweltminister Trittin: "Die Bonner Konferenz hat den Weg frei gemacht für die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls. Das Entscheidende ist, dass wir nun eine völkerrechtlichverbindliche Vereinbarung bekommen, die den weltweiten Ausstoß an Treibhausgasen tatsächlich senken wird. Erstmals ist es der Staatengemeinschaft gelungen, verbindliche Maßnahmengegen den fortschreitenden Klimawandel zu vereinbaren und ein System zu entwickeln, das die Verfolgung stringenterer Reduktionsziele in der Zukunft ermöglicht."

Das Kyoto-Protokoll erlaubt den Industrieländern, untereinander mit Emissionsrechten zu handeln. Voraussetzung dafür ist allerdings die Ratifizierung und das Inkrafttreten des Protokolls. Unabhängig davon kann jedes Land einen innerstaatlichen Emissionshandel einrichten, der von den Unternehmen getragen wird. Trittin: "Der Emissionshandel kann sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dafür müssen wir aber absolute Obergrenzen für den Ausstoß von Treibhausgasen festlegen." Die Bonner Klimakonferenz hatte sich darauf geeinigt, dass die Industrieländer einen "signifikanten Anteil" ihrer Emissionsreduktionen im eigenen Land erbringen müssen, der Rest kann im Auslanderbracht werden.

Das Bundesumweltministerium hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende des Jahres Vorschläge für den Emissionshandel vorlegen soll. Daran sind Umweltverbände, Wirtschaftsunternehmen sowie Verbände wie BDI und DIHK beteiligt. Im Herbst will die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf für den Emissionshandel vorlegen.

17.09.2001 | Pressemitteilung 179/01 | Klimaschutz
https://www.bundesumweltministerium.de/PM1663
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