Kommunen können sich mit Klimaprojekten bewerben

23.02.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 038/15
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Kommunen können noch bis zum 31. März Anträge für Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen einreichen. Mit der Förderung im Rahmen der sogenannten Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium die Kommunen bei einer Vielzahl von konkreten Klimaschutz-Instrumenten.

"Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Kommunen sind dabei wichtige Partner, die Klimaschutz konkret vor Ort umsetzen", sagte Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium. "Das Bundesumweltministerium stellt in diesem Jahr wieder attraktive Förderangebote dafür bereit. Ich lade alle Kommunen dazu ein, bis Ende März ihre Anträge zu stellen."

Die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eröffnet den Kommunen Zugang zu unterschiedlichen Instrumenten für den kommunalen Klimaschutz: Einstiegsberatung, Konzepterstellung und Konzeptumsetzung werden genauso gefördert wie investive Maßnahmen in den Bereichen Beleuchtung und Belüftung, nachhaltige Fahrradmobilität oder die Sanierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien.

Förderanträge können beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Eine ausführliche Beratung zu den Förderangeboten der Kommunalrichtlinie bietet im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz.

Kontakt

Service- und Kompetenzzentrum Klimaschutz
Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin

Per E-Mail: skkk@klimaschutz.de 
Internet: www.klimaschutz.de/
kommunen
 
Bundesweite Hotline: 030/39001-170

23.02.2015 | Pressemitteilung Nr. 038/15 | Klimaschutz
https://www.bundesumweltministerium.de/PM5942
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