Integrität und Neutralität der öffentlichen Verwaltung sicherstellen
Korruptionsprävention
Korruptionsprävention ist ein wichtiger Baustein, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung zu stärken.
Basierend auf der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung hat das BMUKN eine umfassende Präventionsstrategie und entwickelt diese kontinuierlich weiter. Unsere hausinterne Ablauf- und Aufbauorganisation sind so gestaltet, dass Korruption vorgebeugt wird. Es entspricht unserem Selbstverständnis, unsere Entscheidungen nach außen transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren und umzusetzen. Im Wege von Schulungen sensibilisieren wir unsere Beschäftigten regelmäßig für das Thema Korruptionsprävention und schaffen damit in unserem Haus ein Bewusstsein für integres Handeln.
Sponsoring
Unter Sponsoring sind Zuwendungen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen durch Private (Sponsoren) an eine oder mehrere Dienststellen des Bundes (Gesponserte) zu verstehen, mit der der Sponsor eine Tätigkeit der Verwaltung mit dem Ziel fördert, dadurch einen werblichen oder öffentlichkeitswirksamen Vorteil zu erreichen. Die öffentliche Verwaltung ist bei ihrer Aufgabenwahrnehmung neutral und unabhängig und muss bei ihren Handlungen und Entscheidungen frei von Beeinflussung sein.
Das BMUKN öffnet sich dem Sponsoring daher nur in engen Grenzen und nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen).
Kontakt
Ansprechperson für Korruptionsprävention und Sponsoringbeauftragter des BMUKN ist die Leitung der Stabsstelle IC – Interne Revision | Compliance im BMUKN, Herr Laurent Lüttge.
Er steht allen Bürgerinnen und Bürgern für Fragen zur Korruptionsprävention und zum Sponsoring sowie für sonstige Hinweise und Anregungen unmittelbar, gerne per E-Mail, zur Verfügung.