Verwaltungsvereinbarung zur Stärkung des Fluglärmschutzes durch die Flugverfahrensplanung

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Ende April 2026 haben das Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium eine rechtsverbindliche Verwaltungsvereinbarung zur Stärkung des Fluglärmschutzes durch die Flugverfahrensplanung geschlossen. Kerninhalt ist, den sogenannten "segmented approach" auszuweiten. Dabei handelt es sich um Anflugverfahren, die durch die Umgehung dichtbesiedelter Gebiete besonders auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinwirken.

Am Flughafen Frankfurt hat sich dies bereits als wichtigste Maßnahme bewährt. Es ist ein positives Beispiel, dass auf andere Flughäfen übertragen werden soll. Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) als beauftragter Anbieter von Flugverfahrensplanungsdiensten soll für alle Flughäfen mit mindestens 50.000 Flugbewegungen pro Jahr im Rahmen der periodischen Überprüfung von Flugverfahren frühestmöglich jeweils mindestens einen sogenannten "segmented approach" prüfen und planen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das betrifft aktuell die folgenden zehn verkehrsreichsten Flughäfen in Deutschland: Berlin (BER), Düsseldorf (DUS), Frankfurt (FRA), Hamburg (HAM), Hannover (HAJ), Köln/Bonn (CGN), Leipzig/Halle (LEJ), München (MUC), Nürnberg (NUE) und Stuttgart (STR). Die Verwaltungsvereinbarung soll zum 1. Januar 2033 und zum 1. Januar 2035 evaluiert werden.

Die bereits in Kraft getretene Verwaltungsvereinbarung zur Stärkung des Fluglärmschutzes durch die Flugverfahrensplanung steht neben weiteren geplanten Verbesserungen des Fluglärmschutzes durch den Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und durch die Einführung des Effizienzprinzips "Most Capable Best Served" (MCBS) in der Flugsicherung.

Aktualisierungsdatum:
https://www.bundesumweltministerium.de/DL3509

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