Ab wann gilt die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur?

FAQ

Der Rat der Europäischen Union (Umwelt) hat die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in der Fassung des mit dem Europäischen Parlament (EP) ausgehandelten Kompromisses am 17. Juni 2024 in Luxemburg formal angenommen. Am 18. August 2024 ist die Verordnung anschließend in Kraft getreten. EU-Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten und sind bindend für alle Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen, gleichermaßen.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2188

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.