Ab wann muss die Einwegkunststoffabgabe gezahlt werden?
FAQDie jährliche Einwegkunststoffabgabe ist erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten. Sie berechnet sich aus der jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Menge an Einwegkunststoffprodukten multipliziert mit einem für jede Produktart festgelegten Abgabesatz. Dieser wird durch die Einwegkunststofffondsverordnung festgelegt.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststofffondsgesetz: Informationen für Hersteller
Stand: