Aber wenn es so starke Sicherheitsbedenken gegen einen Streckbetrieb und eine Laufzeitverlängerung gab, warum hat dann das BMUV einem Streckbetrieb am Ende doch zugestimmt?

FAQ

Die geprüften Sicherheitsaspekte betrafen generell eine Laufzeitverlängerung und damit auch einen kurzen Streckbetrieb. Die großen Hürden (zum Beispiel periodische Sicherheitsüberprüfung, Komponentenermüdung, fehlendes geschultes Fachpersonal) aber bezogen sich im Wesentlichen auf eine umfassendere Laufzeitverlängerung. Im März mussten BMUV und BMWK noch davon ausgehen, dass ein Streckbetrieb bilanziell eher einem "Nullsummenspiel" gleicht und keinen zusätzlichen Strom liefert, da nach Auskunft der Betreiber die Kapazität der Brennelemente auf das Datum des Atomausstiegs ausgerichtet waren und ein längerer Betrieb über Winter/Frühjahr 2023 bedeutet hätte, dass die Produktion im Sommer/Herbst 2022 entsprechend gedrosselt werden müsste. Aus diesen energiewirtschaftlichen Gründen wurde das Szenario im Einvernehmen mit den Stromkonzernen nicht weiterverfolgt.

Erst später korrigierten die Betreiber Angaben zur Leistungsfähigkeit der Brennelemente und zeigten einen energiewirtschaftlichen Mehrwert auf, der durch eine Rekonfiguration der Brennelemente nochmal erhöht werden könne. Dieser energiewirtschaftliche Mehrwert vor dem Hintergrund einer zugespitzten Situation durch umfangreiche AKW-Ausfälle in Frankreich (zweiter Stresstest der Netzbetreiber) führte dann in der Abwägung mit den Sicherheitsaspekten zu dem Ergebnis, dass ein Streckbetrieb realisiert wurde.

In der Vorbereitung des Streckbetriebes wurden dann sicherheitstechnische Aspekte von den Betreibern abgearbeitet, die zum Teil Stillstände der AKW bedeuteten und bei denen Komponenten ausgetauscht und Prüfungen nachgeholt werden mussten. Damit bestätigte sich auch, dass anders als in der politischen Diskussion oftmals behauptet, auch ein Streckbetrieb keinesfalls voraussetzungslos erfolgen konnte.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Atomausstieg: AKW-Laufzeitverlängerung

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2146

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