Ist die Grundlage für den Mechanismus in Paragraf 37h ausschließlich die im Jahr 2026 erreichte Übererfüllung (also ohne die mitgenommene Menge aus den Vorjahren mit einzubeziehen)?

FAQ

Übererfüllungen aus den Jahren 2024 und 2025 können auf Antrag des Verpflichteten auf den Prozentsatz des Verpflichtungsjahres 2027 angerechnet werden. Die übertragenen Übererfüllungsmengen werden so frühestens für das Verpflichtungsjahr 2027 einen Einfluss auf die Auslösung des Mechanismus nach Paragraf 37h haben. Um negativen Auswirkungen der Übertragung von Übererfüllung vorzubeugen wurde der Wert für die THG-Quote für das Jahr 2027 von 14,5 auf 15,0 Prozent angehoben. Zudem wird der Anwendungsbereich der THG-Quote stark ausgeweitet. Bei Festlegung der Quoten und Ausgestaltung des Instruments wurden hohe Übererfüllungen berücksichtigt.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2400

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