Auf welche Einwegkunststoffprodukte wird die Abgabe erhoben?

FAQ

Die Produkte für die eine Einwegkunststoffabgabe geleistet werden muss sind die am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Abfälle. Zu diesen zählen Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher, To-Go-Lebensmittelbehälter, Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen sowie Luftballons und ab 2027 auch Feuerwerkskörper mit kunststoffhaltigen Teilen.

Die Entwicklung von massenkompatiblen und umweltfreundlichen Alternativen für Einwegkunststoff steigt seit Jahren stetig an und wird es auch zukünftig. Deshalb dient die Evaluierung des Gesetzes bis Ende 2027 auch dazu zu prüfen, ob eine Ausweitung des Einwegkunststoffgesetzes auf weitere Produkte möglich ist, um den Eintrag von Einwegkunststoff in die Umwelt noch umfangreicher zu reduzieren.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1984

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