B.16 Ich möchte meine Geräte anmelden und meine Fachkundenachweise übersenden. Wo kann ich meine Unterlagen einreichen?
FAQDie Anzeige nach Paragraf 3 Absatz 3 NiSV ist an die jeweils zuständige Behörde zu richten. Eine Übersicht der zuständigen Behörden, sortiert nach Bundesländern, finden Sie im Informationsangebot des BMUV auf der Internetseite "Vollzug der NiSV".
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Behörde. Bitte beachten Sie auch gegebenenfalls im Internet bereitgestellte Informationen der für Sie zuständigen Behörde.
Das BMUV ist für Anzeigen nach Paragraf 3 Absatz 3 NiSV nicht zuständig und nimmt Geräteanmeldungen oder Unterlagen zum Nachweis der Fachkunde auch nicht entgegen.
Vollzug der NiSV – Zuständigkeiten der Bundesländer
Enthalten in Fragen und Antworten zu
B. Fragen zur Fachkunde und zum Erwerb und Nachweis der Fachkunde
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