B.17 In der NiSV steht, dass ich meine Fachkunde alle fünf Jahre aktualisieren muss. Wo finde ich mehr Informationen, zum Beispiel zu Umfang und Inhalt dieser Schulungen? Und kann man diese Schulungen auch online machen?

FAQ

In Paragraf 4a Absatz 1 Satz 3 NiSV steht, dass ein Fachkundezertifikat für fünf Jahre befristet ausgestellt wird. Satz 4 legt fest, dass das Zertifikat nach Ablauf erneuert werden kann. Dafür muss für die jeweilige Fachkunde eine Aktualisierungsschulung besucht und eine Prüfung bei einer Zertifizierungsstelle bestanden werden.

In Anlage 3 zur NiSV finden sich im Abschnitt 1 Informationen zum zeitlichen Umfang. Der zeitliche Umfang für die Aktualisierungsschulung für das Fachkunde-Modul Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde beträgt mindestens zwei Lerneinheiten zu je 45 Minuten. Der zeitliche Umfang für alle anderen Aktualisierungsschulungen beträgt jeweils mindestens sechs Lerneinheiten.

Die Aktualisierungsschulungen richten sich in verkürzter Form nach dem Inhalt der Schulung, die aktualisiert werden soll. In der Fachkunderichtlinie zur NiSV (zur Downloadseite) finden sich im Abschnitt 5 weitere Infos zu den Aktualisierungsschulungen. Dort steht zum Beispiel, dass bei den Aktualisierungsschulungen vor allem die für die jeweilige Fachkunde wesentlichen Aspekte zum Strahlenschutz, neue technische Entwicklungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie neue rechtliche Entwicklungen berücksichtigt werden sollen. Die Aktualisierungsschulungen können "in virtueller Präsenz", also online stattfinden.

(Für Fragen zum Beginn des Fünfjahresturnus siehe FAQ B.12)

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2408

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