Bedarf es vor dem Hintergrund des Unfalls einer Anpassung der Routenvorgaben für die Schifffahrt in der Nordsee?

FAQ

In dem fraglichen Gebiet in der Deutschen Bucht besteht bereits ein völkerrechtlich durch die zuständige Internationale Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization – IMO) festgelegtes Verkehrstrennungsgebiet (Terschelling German Bight), welches sich teils auf Abschnitte des deutschen Küstenmeeres und teils auf Bereiche der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (das heißt internationale Gewässer) erstreckt. Änderungen müssen im Hinblick auf ihren ökologischen und ökonomischen Nutzen geprüft und dann über die IMO beantragt und umgesetzt werden.

Aufgrund früherer Havarien senden die Verkehrszentralen bei schlechten Wetterverhältnissen bereits seit Ende 2019 abgestimmt mit unseren Nachbarstaaten Warnmeldungen für große Schiffe, zusammen mit der Empfehlung in das weiter nördlich gelegene Verkehrstrennungsgebiet "German Bight Western Approach" auszuweichen. Auswertungen von Verkehrsdaten haben entsprechende Verkehrsverlagerungen gezeigt und damit die Wirksamkeit der Maßnahme bestätigt.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2075

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