B.03 Bis wann muss der Fachkundenachweis erbracht werden?

FAQ

Die Regelungen zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde sind am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Damit gilt für Anwendungen nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken, gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen: Nur wer über die erforderliche Fachkunde verfügt, darf solche Anwendungen durchführen.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1442

Wege zum Dialog

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