Der Entsorgungsnachweis ist per Papierverfahren am 31.03.2010 behördlich bestätigt worden und für fünf Jahre gültig, das heißt bis zum 30.03.2015. Kann während dieser Zeit der Begleitschein als Papierverfahren gehandhabt werden?

FAQ

Nein, das Begleitscheinverfahren ist ab dem 01. April 2010 vollständig elektronisch abzuwickeln, auch wenn der Entsorgungsnachweis per Papierverfahren bearbeitet worden ist.

https://www.bundesumweltministerium.de/FA269

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