Die Zuwendungsvergabe ist laut der Wettbewerbsbedingungen in der ersten Förderphase nur an eine Institution möglich. Was wenn ich nun andere Institutionen finanziell einbinden möchte?

FAQ

Wenn ich nun andere Institutionen finanziell einbinden möchte, muss ich mich dann an die Vergaberichtlinien der Länder orientieren und gegebenenfalls einen Auftrag ausschreiben?

In Förderphase I sind Einzelvorhaben vorgesehen (ein Skizzeneinreicher, ein Antragsteller). Zuwendungen sind staatliche Geldleistungen und dürfen ausschließlich für den bewilligten Zweck verwendet werden. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählt die Vergabe von Aufträgen (zum Beispiel für Studien und Konzepte, Maßnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsarbeit). Bei der Vergabe von Aufträgen sind die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten. Weiterhin darf ein Vergabeverfahren erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen. Ein Beginn des Vergabeverfahrens vor Erteilung des Zuwendungsbescheides oder der Zuschlag für eine Auftragsvergabe auf Grundlage eines früher eingeholten Angebots, kann einen Widerruf der Zuwendung nach sich ziehen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
#mobilwandel2035: Förderung

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1517

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