E.02 Gibt es Einschränkungen bei Anwendungen zur Stimulation des Nervensystems?

FAQ

Ja, seit dem 31. Dezember 2022 dürfen gewerbliche Anwendungen zur Stimulation des peripheren Nervensystems zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nur noch von Personen durchgeführt werden, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Betroffen sind Anwendungen mit Niederfrequenz-, Gleichstrom-, und Magnetfeldgeräten zur Muskelstimulation, transkutanen elektrischen Nervenstimulation oder zur Magnetfeldstimulation.

Achtung: Die Stimulation des zentralen Nervensystems steht unter Ärztevorbehalt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
E. Fragen zu nichtkosmetischen Anwendungen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1095

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