Ersetzt der Quittungsbeleg den elektronischen Begleitschein?
FAQNein, neben dem Quittungsbeleg ist stets auch ein elektronischer Begleitschein zu führen. Im Übergangzeitraum bis zum 31. Januar 2011 muss neben dem Quittungsbeleg parallel ein elektronischer Begleitschein (ohne elektronische Signatur) geführt werden. Der Quittungsbeleg ersetzt lediglich die qualifizierte elektronische Signatur. Wird der Quittungsbeleg verwendet, weil die elektronische Nachweisführung durch Störungen beeinträchtigt ist, muss der elektronische Begleitschein spätestens zehn Kalendertage nach Behebung der Störung übermittelt werden. Der Quittungsbeleg dient hier lediglich temporär als Nachweis, solange die Störung andauert.
Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung
Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - qualifizierte elektronische Signatur und deren Einsatz
Stand: