Fallen auch Inkontinenzprodukte unter die Kennzeichnungspflicht?
FAQNach Auffassung der Europäischen Kommission fallen Inkontinenzprodukte nicht unter den Begriff der Hygieneeinlagen gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Teil D Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2019/904. Daher unterliegen diese Produkte nicht der Kennzeichnungspflicht gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 1 Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung
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