Findet die EU-ProdSVO auch Anwendung auf Produkte die vor dem 13.12.2024 in Verkehr gebracht worden sind?

FAQ

Für Produkte die vor der Anwendung der EU-ProdSVO in den Verkehr gebracht wurden, gilt Artikel 51. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten das Bereitstellen von Produkten, die unter die bisherige allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie fallen, und mit dieser konform sind und vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, nicht verhindern.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Produkte, die zwar vor dem 13. Dezember 2024 hergestellt worden sind, aber erst danach auf dem Markt bereitgestellt werden, unter die neue EU-ProdSVO fallen und deshalb die darin festgelegten Anforderungen erfüllen müssen.

Was sind Verbraucherprodukte? 

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2269

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