Gibt es eine Zulassung für Kraftstoffe?

FAQ

Nein. Es gibt kein staatliches "Genehmigungsverfahren" für Kraftstoffe. Kraftstoffe, die an der Tankstelle oder als Beimischung angeboten werden, müssen mindestens die Anforderungen bestimmter Normen erfüllen. Diese Normen werden zwischen Kraftstoffproduzenten und Fahrzeugherstellern vereinbart und beim Deutschen Institut für Normung (DIN) hinterlegt. Die gültigen Normen werden in der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. Bundesimmissionschutz-Verordnung (BImSchV)) aufgenommen.

Diese Regelung stellt sicher, dass nur Kraftstoffe verkauft werden dürfen, für die die Fahrzeughersteller einen einwandfreien Betrieb garantieren. Wer Kraftstoffe ohne Herstellerfreigabe verwendet, kann sich bei Fahrzeugschäden daher nicht auf die Garantie berufen. Der Einsatz geschieht auf eigenes Risiko.  

In den zuständigen Gremien des Fachausschusses für Mineralöl- und Brennstoffnormung (FAM) im Deutschen Institut für Normung (DIN) arbeiten Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen, nämlich der Fahrzeughersteller und Mineralölwirtschaft, der Zulieferindustrie, Verbraucherverbänden und Behörden, zusammen. Die Einhaltung der Normen überwachen die zuständigen Behörden der Länder.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Alternative Kraftstoffe

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1322

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