Gilt die EU-ProdSVO auch für reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte?
FAQDie EU-ProdSVO findet auch Anwendung auf reparierte und wiederaufgearbeitet Produkte. Davon ausgenommen sind aber Produkte, die vor ihrer Verwendung repariert oder wiederaufgearbeitet werden müssen, wenn diese eindeutig als solche gekennzeichnet sind.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
II EU-Produktsicherheitsverordnung – Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich
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