Haben Bevollmächtigte Pflichten nach der EU-ProdSVO?

FAQ

Pflichten des Bevollmächtigten ergeben sich aus der Vereinbarung zwischen Hersteller und Bevollmächtigten.

Die allgemeine EU-Produktsicherheitsverordnung legt allerdings fest, welche Aufgaben durch den Hersteller mindestens an den Bevollmächtigten übertragen werden müssen.

  1. Übermittlungspflichten: Bevollmächtigter muss den Marktüberwachungsbehörden alle Unterlagen, die dem Nachweis der Sicherheit des Produktes dienen, in deutscher Sprache übermitteln.
  2. Unterrichtungspflichten:
    • (a) Hersteller muss darüber informiert werden, wenn der Bevollmächtigte der Annahme ist, dass das Produkt gefährlich sein könnte.
    • (b) Meldung der Korrekturmaßnahmen an die nationalen Marktüberwachungsbehörden unter Nutzung des Safety-Business-Gateway.
  3. Kooperation: Bei Vorliegen eines gefährlichen Produktes arbeitet der Bevollmächtigte mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden zusammen.

Hersteller

Was sind Verbraucherprodukte? 

Marktüberwachungsbehörden 

Safety-Business-Gateway 

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2294

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