Haben Bevollmächtigte Pflichten nach der EU-ProdSVO?
FAQPflichten des Bevollmächtigten ergeben sich aus der Vereinbarung zwischen Hersteller und Bevollmächtigten.
Die allgemeine EU-Produktsicherheitsverordnung legt allerdings fest, welche Aufgaben durch den Hersteller mindestens an den Bevollmächtigten übertragen werden müssen.
- Übermittlungspflichten: Bevollmächtigter muss den Marktüberwachungsbehörden alle Unterlagen, die dem Nachweis der Sicherheit des Produktes dienen, in deutscher Sprache übermitteln.
- Unterrichtungspflichten:
- (a) Hersteller muss darüber informiert werden, wenn der Bevollmächtigte der Annahme ist, dass das Produkt gefährlich sein könnte.
- (b) Meldung der Korrekturmaßnahmen an die nationalen Marktüberwachungsbehörden unter Nutzung des Safety-Business-Gateway.
- Kooperation: Bei Vorliegen eines gefährlichen Produktes arbeitet der Bevollmächtigte mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden zusammen.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
IIIc) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Der Bevollmächtigte
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