Hat der Ablauf der Gültigkeit des qualifizierten Zertifikats Auswirkung auf bereits erzeugte qualifizierte elektronische Signaturen?
FAQNein, der Ablauf der Gültigkeit des qualifizierten Zertifikats hat keine Auswirkung auf bereits erstellte qualifizierte elektronische Signaturen. Bereits vor dem Ablauf der Gültigkeit des qualifizierten Zertifikats erstellte qualifizierte elektronische Signaturen bleiben weiterhin gültig. Entsprechend Paragraf 15 Vertrauensdienstegesetz muss aber gegebenenfalls ein Schutz der qualifizierten elektronischen Signatur durch geeignete Maßnahmen erfolgen, bevor der Sicherheitswert der Signaturen geringer wird, zum Beispiel durch eine zusätzliche Signatur ("Übersignatur"). Dies ist für die Registerführung von Bedeutung.
Die qualifizierte elektronische Signatur und deren Ersatz
Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Technische Voraussetzungen
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