In welchem Verhältnis steht die Verordnung zu internationalem Recht?

FAQ

Ende 2022 hat sich die EU, als Mitglied des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), mit der Unterzeichnung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (GBF) dazu bekannt, ihre Ökosysteme wiederherzustellen und den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten. Ein wesentliches Ziel dieser Vereinbarung ist es, bis 2030 auf 30 Prozent aller degradierten Flächen Wiederherstellungsprozesse einzuleiten.

Mit der Verabschiedung der Verordnung setzt die EU bei der Umsetzung dieses internationalen Abkommens Maßstäbe, da sie als erstes Mitglied des CBD die Ziele des GBF in konkrete und verbindliche gesetzliche Verpflichtungen übersetzt.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2223

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