Können eventuelle Nutzungseinschränkungen durch Insektenschutz mit finanziellen Förder- oder Ausgleichsmöglichkeiten "aufgefangen" werden? Welchen Beitrag kann die neue GAP leisten?
FAQSchon im Jahr 2020 wurde der Sonderrahmenplan Insektenschutz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) eingerichtet, in dem der Bund derzeit 85 Millionen Euro jährlich zur Unterstützung der Landwirtschaft zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus ermöglicht der EU-Rechtsrahmen zur GAP schon jetzt den Ausgleich von Belastungen, die Landbewirtschaftende durch Nutzungseinschränkungen in Natura 2000-Gebieten entstehen. Dieser sogenannte "Natura 2000-Ausgleich" gilt auch beziehungsweise insbesondere für ordnungsrechtliche Auflagen wie zum Beispiel ein Pestizidverbot in FFH-Gebieten. Diese Möglichkeit soll in der kommenden Förderperiode attraktiver gestaltet werden, indem die bisherige Obergrenze der Förderung entfällt. Damit bestehen für die Länder gute Rahmenbedingungen, diese Fördermöglichkeiten zukünftig verstärkt zu nutzen.
Das Bundesumweltministerium setzt sich für eine Verbesserung dieser Finanzierungsmöglichkeit durch einen höheren Umschichtungssatz von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule der europäischen Agrarpolitik ein, um den kooperativen Ansatz zwischen Landwirtschaft und Naturschutz weiter auszubauen.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Die rechtliche Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz
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